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Autoversicherung

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Reparatur von Unfallschäden

Informationen und Links zum Thema Autoversicherung

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Anmerkungen:

Kfz-Versicherung einfach erklärt²
Mit der Kfz-Haftpflicht als gesetzliche Pflichtversicherung ist Ihr Schadenersatz versichert. Mit der freiwilligen Kasko-Versicherung sind Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug abgesichert.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Der Halter eines Fahrzeuges haftet für alle Schäden, die durch sein Fahrzeug verursacht werden. Er ist gesetzlich verpflichtet, diese Haftung mit einer Versicherung abzudecken. Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Kfz-Halter, Eigentümer und Fahrer vor Schadenersatzansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer. Das können Sachschäden, wie z.B. Reparaturkosten an einem beteiligten Fahrzeug oder Heilkosten und Schmerzensgeld bei Personenschäden oder sonstige Vermögensschäden sein. Unberechtigte Ansprüche werden vom Versicherer auf eigene Kosten abgewehrt.

Teilkasko- und Vollkaskoversicherung

Eine Kasko-Versicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Diese Kfz-Versicherung bietet jedoch zusätzlichen Schutz zur Haftpflichtversicherung und deckt Schäden ab, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen. Gerade bei neuen oder wertvollen Fahrzeugen lohnt sich diese erweiterte Sicherheit. Beiträge sparen Sie, wenn Sie im Schadenfall einen geringen Anteil aus eigener Tasche begleichen und eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Bei geringem Zeitwert des Kfz ist die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung weniger wichtig. Folgende Fahrzeugschäden sind versichert:

Teilkasko:
Brand oder Explosion, Diebstahl, Raub, unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild (oftmals im Komfort-Tarif auch Pferde, Rinder, Schafe oder Ziegen), Glasschäden, Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden), oftmals im Komfort-Tarif auch Marderbiss inklusive Folgeschäden.

Vollkasko:
Die Vollkaskoversicherung schließt auch Schäden ein, die durch Eigenverschulden oder einen Dritten entstanden sind: selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug, Vandalismus, Beschädigung durch unbekannte Dritte, auch Fahrerflucht.

²zit.: geldundverbraucher.de, kfz-versicherung-einfach-erklaert

Diese Leistungen der Kfz-Versicherung sind wichtig³

Deckungs­summe.

Dies ist in der Kfz-Haft­pflicht­versicherung wichtig. Für wenig Aufpreis bietet sie höhere Deckungs­summen als die gesetzlich vorgeschriebenen. Wählen Sie 50 Millionen Euro, besser noch 100 Millionen Euro. So hohe Schäden sind zwar selten, kommen aber mitunter vor. Für Personenschäden liegt die Deckungs­summe pro geschädigter Person jedoch darunter, oft bei zwölf oder 15 Millionen Euro.

Mietwagen. Auch dies ist ein Zusatz in der Kfz-Haft­pflicht­versicherung. Bei Mietwagen im Ausland sind die gesetzlichen Deckungs­summen in einigen Urlaubs­ländern nied­rig. Mit diesem Zusatz erhöht die eigene Kfz-Haft­pflicht­versicherung die Deckung für den geliehenen Wagen.

Auslands­schaden­schutz.

Ebenfalls ein Zusatz in der Kfz-Haft­pflicht. Wird der Kunde im Ausland ohne Schuld in einen Unfall verwickelt, reguliert die eigene Kfz-Haft­pflicht­versicherung den Schaden mit der ausländischen Gesell­schaft. Das spart Nerven.

Grobe Fahr­lässig­keit.

In der Kfz-Teilkasko­versicherung sowie in der Kfz-Voll­kasko­versicherung ist diese Klausel wichtig: Wenn der Fahrer grob fahr­lässig zum Schaden beigetragen hat, dürfen Teil- und Voll­kasko­versicherung ihre Entschädigung kürzen oder komplett streichen. Viele Tarife bieten als Extra den „Verzicht auf den Einwand der groben Fahr­lässig­keit“ an. Dann zahlen sie auch, wenn es gekracht hat, weil der Kunde zum Beispiel eine rote Ampel über­fahren hat.

Neuwert­entschädigung.

In Teil- und Voll­kasko sollten Kunden auf diese Klausel achten: Gerade neue Autos verlieren schnell an Wert, oft schon Wochen nach dem Kauf. Passiert dann ein Unfall, gibt es entsprechend weniger von der Kfz-Teilkasko- oder Voll­kasko­versicherung. Deshalb sollte der Vertrag eine Entschädigung zum Neuwert vorsehen. Die Frist sollte mindestens zwölf Monate betragen. Ähnliches gibt es auch für Gebraucht­wagen. Dann ersetzt der Versicherer den Kauf­preis.

Folgeschäden.

Einfache Teilkaskotarife versichern oft nur den direkten Schaden, beispiels­weise den Ersatz eines von Mardern durch­gebissenen Schlauchs. Viel teurer sind Folgeschäden. Oft bemerkt der Fahrer den undichten Kühlerschlauch zunächst gar nicht. Das kann zu einem Motordefekt führen. Folgeschäden sollten mitversichert sein.

Wild.

Viele Tarife in der Kfz-Teilkasko­versicherung zahlen bei Wild­unfällen nur, wenn es Haarwild war – zum Beispiel Hirsche, Rehe, Wild­schweine. Unfälle mit einer ausgebüxten Kuh oder einem entlaufenen Hund zählen nicht dazu. Besser ist es, wenn im Vertrag „alle Tiere“ steht. 

Rück­kauf.

Mit der Vertrags­klausel „Schadenrück­kauf“ hat der Kunde sechs, oft auch zwölf Monate Zeit, einen Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen – auch wenn der Versicherer bereits reguliert hat. Dann wird der Schadenfrei­heits­rabatt nicht zurück­gestuft.

Fahrer­schutz.

Dies ist ein eigen­ständiger Zusatz zur Kfz-Versicherung. Gibt es bei einem Auto­unfall Verletzte, zahlt die Kfz-Haft­pflicht­versicherung des Verursachers. Sie leistet zum Beispiel Schmerzens­geld und Verdienst­ausfall. Doch die Kfz-Haft­pflicht trägt nur die Kosten für die Unfall­opfer – nicht die des Unfall­ver­ursachers, der am Steuer saß. Er selbst bekommt nichts. In diesem Fall hilft eine Fahrer­schutz­police.

³ zit.: Stiftung Warentest, test.de, Kfz-Versicherung 15.02.2021

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Jedes in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeug muss zumindest über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Diese wird für das Fahrzeug selbst, nicht für den Halter ausgestellt und stellt sicher, dass im Falle eines Schadens ein Geschädigter nicht auf seinen Kosten sitzen bleiben muss, weil das gegnerische Fahrzeug nicht versichert war.
Doch auch bei dieser Pflichtversicherung gibt es durchaus Unterschiede, die vor Abschluss vergleichen werden sollten.
Zum einen wäre hier die Deckungssumme zu nennen, die zwar gesetzlich auf ein Minimum festgelegt ist, jedoch bieten die Versicherer auch höhere Deckungssummen an. Überschreitet ein von Ihnen verursachter Schaden nämlich die Deckungssumme müssen sie die Differenz aus eigener Tasche bezahlen.
Ferner wäre die Regelung der groben Fahrlässigkeit zu beachten. Beim Fahren ist immer mit der größtmöglichen Sorgfalt und voller Konzentration vorzugehen. Falls Sie einen Unfall verursachen, weil Sie die Fürsorgepflicht mehr als nur unerheblich verletzt haben wird von einer groben Fahrlässigkeit gesprochen. Einige Versicherer zahlen in solchen Fällen nicht. Daher sollten Sie darauf achten, dass ihr Vertrag auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet.
Neben der Haftpflichtversicherung gibt es außerdem die Kaskoversicherungen, die Sie zusätzlich abschließen können. Diese bieten Ihnen den Zugriff auf weitere Bausteine, die auch Schäden abdecken, die durch höhere Gewalt oder von Ihnen selbst verursacht wurden. Der Klassiker ist ein Steinschlag in der Windschutzscheibe, der einen Austausch dieser notwendig macht. Dieser Austausch würde von einer Teilkasko-Versicherung bezahlt werden. Die Vollkasko-Versicherung deckt außerdem Schäden ab, die sei selbst verursachen, etwa wenn Sie beim einparken in einer Garage die Säulen touchieren und ihren Lack zerkratzen. Der dadurch entstehende Schaden würde ausschließlich von einer Vollkaskoversicherung ersetzt werden. Wie Sie sehen gibt es viele unterschiedliche Bausteine und Optionen, die Sie bei ihrer Versicherung abschließen können. Je mehr sie abschließen, desto höher fällt in der Regel auch die zu zahlenden Prämie aus. Doch auch hier gibt es noch Einsparmöglichkeiten, etwa wenn Sie im Schadensfall eine von der Versicherung beauftragte Versicherung aufsuchen. Ferner hat die Auswahl des nächtlichen Stellplatzes einen Einfluss auf ihre Versicherungsprämie, da ein Fahrzeug in einer eigenen Garage wesentlich besser vor Umwelteinflüssen geschützt ist, als ein Fahrzeug, das auf oder an einer Straße abgestellt ist.
Wer sich mit seinem Fahrzeug nicht ins Ausland begibt kann durch das Abwählen der Mallorca-Police, die Schäden im Ausland so reguliert als wären sie in Deutschland passiert, ebenfalls die Versicherungsprämie nach unten drücken.
Am einfachsten ist es jedoch, wenn Sie unseren Versicherungsrechner nutzen und dort die benötigten Optionen anwählen bzw. etwas mit diesen experimentieren um den günstigsten uns besten Beitrag für Sie zu finden und damit Jahr für Jahr Geld zu sparen.

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